Informationen zur Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadt Rauschenberg ist bemüht, ihre Website und Online-Shops im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und Online-Shops.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und die städtischen Online-Shops sind mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2025 gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103). erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26. Juni 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können der Stadt Rauschenberg per Email-Nachricht an magistrat@rauschenberg.de mitgeteilt werden.
Zuständig für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen: Der Magistrat der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg, Tel.: 06425-92390, Email-Kontakt: magistrat@rauschenberg.de.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf die etwaige Mängel betreffenden übermittelten Mitteilungen oder Anträge kann die für das Land Hessen mit dem Durchsetzungsverfahren beauftragte Stelle kontaktiert werden:
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2902
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Homepage: https://lbit.hessen.de/